Revøra Tech · Excel-Vorlagen
Excel-Vorlagen für kleine Betriebe
Fertig aufgebaut für deutsche Betriebe: Stammdaten einmal eintragen, die Datei rechnet den Rest. Keine Makros, kein Abo.
- Rechnungsvorlage für Excel nach § 14 UStG
Rechnungsvorlage für Excel mit fortlaufender Nummer, allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und Rechnungsbuch. Kleinunternehmer-Hinweis nach § 19 UStG schaltet sich automatisch dazu. - Angebot und Auftragsbestätigung – Vorlage für Excel
Excel-Vorlage für Angebote und Auftragsbestätigungen: Kunden anlegen, Angebot mit Bindefrist drucken, Angebotsbuch mit Trefferquote je Kunde. - Kassenbuch und EÜR – Vorlage für Excel
Kassenbuch-Vorlage für Excel mit Einnahmenüberschussrechnung nach der Gliederung der Anlage EÜR und Umsatzsteuer-Übersicht je Monat. Für Kleinunternehmer und kleine Betriebe. - Anlagenverzeichnis mit Abschreibung – Vorlage für Excel
Anlagenverzeichnis für Excel: Anschaffungen, Nutzungsdauer, lineare AfA, GWG und Sammelposten, Restbuchwert. Mit Tabelle üblicher Nutzungsdauern. - Reisekostenabrechnung – Vorlage für Excel
Reisekostenabrechnung für Excel: Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG, Kürzung bei gestellten Mahlzeiten, Kilometergeld, Summen je Person und Monat. - Fahrtenbuch-Vorlage zum Ausdrucken und Auswerten
Fahrtenbuch-Vorlage für Excel zum Ausdrucken: Pflichtangaben nach R 8.1 Abs. 9 LStR, automatische Prüfung der Kilometerstände, Privatanteil je Monat und Jahr. - Arbeitszeiterfassung – Vorlage für Excel
Arbeitszeiterfassung für Excel für bis zu 20 Mitarbeitende: Pflichtpausen nach § 4 ArbZG, Warnung über 10 Stunden, Monatsübersicht mit Soll, Ist und Differenz. - Dienstplan-Vorlage für Excel mit Ruhezeitprüfung
Dienstplan für Excel für bis zu zwölf Personen: prüft Höchstarbeitszeit, Pausen, 11 Stunden Ruhezeit und Sonntagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz, bevor der Plan aushängt. - Urlaubsplaner – Vorlage für Excel
Urlaubsplaner für Excel für bis zu 20 Mitarbeitende: Urlaubsanträge, Resttage, Feiertage je Bundesland, Jahreskalender mit Abwesenheiten, Mindesturlaub nach § 3 BUrlG.
Die Vorlagen sind Arbeitshilfen für die eigene Organisation und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Lohnberatung. Gesetzesstände und Pauschsätze ändern sich, prüfe die hinterlegten Werte einmal im Jahr.
